Das Verhandlungsergebnis im Detail:
- die 5%-Kürzung im ersten Dienstjahr entfällt für alle neu aufgenommenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Städte und Gemeinden in OÖ
- die Umsetzung wird noch mindestens 2 Monate in Anspruch nehmen, umso entscheidender ist es, dass das volle Gehalt (100% der Gehaltsstufe) rückwirkend mit 1. Jänner 2019 gewährt wird.Auswirkung für Bedienstete, die am 1. Jänner 2019 schon Vertragsbedienstete waren
- In diversen Aussendungen war bislang noch nicht geklärt, wie sich die Neuregelung für bestehende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auswirken wird. Nach rechtlicher Prüfung ist für uns als younion klar: alle, die im Jänner 2019 und danach minus 5% wegen des (laufenden) ersten Dienstjahres auf dem Bezugsnachweis haben, müssen diesen Abzug nachbezahlt bekommen. Das sind jene, die frühestens mit 1.2.2018 ihr Dienstverhältnis begonnen haben. Damit das auch in der Praxis funktioniert, wird es noch unseren gewerkschaftlichen Einsatz brauchen.
Gemeinsame Anstrengungen lohnen sich!
Der 5% Gehaltsabzug im ersten Dienstjahr war nicht zu rechtfertigen. Besonders hart traf die mittlerweile 17 Jahre alte Regelung jene, die bereits im Gemeindedienst waren und zu einer anderen Gemeinde wechseln wollten. War plötzlich die Berufserfahrung aus dem gleichen Arbeitsbereich nichts mehr wert? Dieser Eindruck entstand auch bei Arbeitern, die in der Privatwirtschaft beste Berufserfahrungen gesammelt hatten und dann einen „Unerfahrenen-Malus“ aufgebrummt bekommen haben. Deshalb war es schon dem früheren Landesvorsitzenden Norbert Haudum eine Herzensangelegenheit, hier für Gerechtigkeit zu sorgen – für pädagogische Fachkräfte in Kinderbildungseinrichtungen ist ihm dies bereits 2014 geglückt. Nach der Formel: für 100% Einsatz muss es auch 100% des Gehalts geben!