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Arztbesuch ist Dienstzeit!

Wird ein Arztbesuch als Dienstzeit gewertet? fragen sich die Kolleginnen und Kollegen – gerade wenn ihre Führungskräfte wieder einmal „von oben“ neue Infos bekommen haben. Manchmal – so scheint es – soll auf dem Rücken der Bediensteten die manchmal schwierige Lage der Stadt saniert werden. Dabei in fundamentale Rechte einzugreifen, kann und wird die Gewerkschaft und Personalvertretung zu keinem Zeitpunkt hinnehmen.

Warning!

„Wenn ein notwendiger Arztbesuch außerhalb der Arbeitszeit nicht möglich ist und in die Normalarbeitszeit fällt, ist er ein Dienstverhinderungsgrund und damit Arbeitszeit. Der Gleitzeitrahmen hat bei Dienstverhinderungen keine Bedeutung.“

Einfaches Beispiel: Ich gehe am Mittwoch um 7:00 Uhr zum Arzt (zB wegen einer akuten Entzündung) und bin aus medizinischer Sicht arbeitsfähig. Komme ich also zB um 8:30 in den Dienst, erhalte ich die Zeit zwischen 7:00 und 8:30 als Dienstzeit gutgeschrieben. Grund: es handelt sich um eine Dienstverhinderung, die der Dienstgeber vergüten – also als Dienstzeit anrechnen muss.

Notice

Damit diese Rechtslage in der Praxis entsprechend vollzogen wird, nutzen wir unseren Rechtsanspruch auf Mitwirkung – hier sind im Personalvertretungsgesetz verpflichtende Beratungsgespräche verankert.

Diese werden wir auch nutzen, damit für alle Kolleginnen und Kollegen die gleichen Rechte und Pflichen gelten. Wir halten Sie auf dem Laufenden.