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Gleitzeit neu – soll flexibel, muss aber fair sein!

Die städtische Gleitzeitregelung feiert 2018 ihren 20. Geburtstag, in den Gesellschaften und Betriebsratsbereichen sind Gleitzeitregelungen ein wesentlicher Bestandteil der Arbeitsbedingungen und für die meisten KollegInnen nicht mehr wegzudenken. Ein kritischer Blick auf die Regelung selbst und auf jede geplante Änderung ist notwendig, da der Dienstgeber in erster Linie seine Interessen im Auge hat. Jede Vertretung – ob Betriebsrat oder Personalvertretung – kann und wird daher Änderungen nur zustimmen, wenn die DienstnehmerInnen auch entsprechend Vorteile aus der Neuregelung zu spüren bekommen. Zuletzt wurde die Gleitzeitregelung der IKT gut vorbereitet und so umgesetzt, dass beide Seiten (Dienstgeber und Dienstnehmer) ausgewogen profitieren können. Hier war offensichtlich auch die Probezeit für das neue Gleitzeitmodell zielführend. Wenn nun im Magistrat intensiv diskutiert wird und die Personalvertretung an der Neuregelung mitwirkt, stehen folgende PV-Forderungen an erster Stelle:

Keine verpflichtenden zusätzlichen Nachmittagsdienste, zumal diese nicht einmal von den Bürgerinnen und Bürgern nachgefragt werden (zwei lange Tage reichen völlig);

Warning!

Von der Verwaltung wurde ein verlängerter Dienstag, dafür ein etwas kürzerer Donnerstag (bis 17:00h) und Freitag (bis 13:00h) angedacht. Wir als PV lehnen das entschieden ab!

Geichwertige Sozialpartnerschaft im Magistrat – keine Änderungen ohne PV: damit wollen wir sicherstellen, dass die PV in jeder Frage einer Veränderung auch auf Abteilungs- oder Direktionsebene mitentscheiden wird.

Wir werden ab sofort regelmäßig über den aktuellen Stand bzw. die Fortschritte beim Projekt Gleitzeitregelung NEU informieren.

Warning!

Der Dienstgeber ist nach intensiver PV-Intervention nun offensichtlich in einer Nachdenkpause – vorübergehend ohne PV-Einbindung.

Wir bleiben am Ball, damit die neue Gleitzeitregelung auch gleichwertig die Interessen der Mitarbeiter berücksichtigt!