Das OÖ. Kinderbetreuungs-Dienstgesetz wird seitens der Gewerkschaft seit 2003 verhandelt. Endlich ist es so weit und es gibt einige Verbesserungen für viele PädagogInnen:
- Gesetz gilt auch für PädagogInnen in Krabbelstuben
- ,,Vorbereitungszeit“ auch für Pädagoginnen in Krabbelstuben (3 Std.)
- Höhere Einstiegsgehälter – Euro 2.085,- (dafür flacher Verlauf der Verdienstkurve)
- -5% nur im ersten Jahr (bisher 2 Jahre keine Leistungszulage)
- Lebensverdienstsumme konnte erhalten werden
- Leitungszulage: fixe Beträge pro Gruppenzahl ab der 6. Gruppe: zusätzlich 16,- je Gruppe (auch im Schema ,,alt“)
- Urlaub: 10 Tage zusätzlich zum ,,normalen“ Urlaubsausmaß und ist auch der ERSATZ für die Ferienregelung.
- Optionsrecht für bereits im Dienst befindliche PädagogInnen
Die Durchsetzung der angestrebten Verbesserungen hinsichtlich der Vorbereitungs- und Leitungszeit war nicht möglich, da diesbezüglich Regelungen in einem Bundesrahmengesetz kommen sollen.
Wir hoffen, dass dieses Gesetz mit 1.1.2014 in Kraft tritt, aber seitens des Landes hört man schon, dass die Gültigkeit erst mit September 2014 eintritt.
Ein wichtiger Ansatz für mich war die Gleichstellung der PädagogInnen, denn egal, ob im Hort, Kindergarten oder in einer Krabbelstube beschäftigt – jede/r von uns leistet pädagogisch wertvolle Arbeit. Ich möchte aber noch festhalten, dass nicht nur der Beruf der Pädagogin sehr belastend und intensiv ist, sondern auch der der HelferIn sowie der ErzieherIn (KJS Johannesgasse, Sisal) –> auch da sind Verbesserungen dringend nötig.
Die GdG-KMSfB wollte von Anfang an die Berufsbezeichnung der „HelferInnen“ in „AssistentInnen“ ändern, denn diese alte Bezeichnung klingt nicht wertschätzend für diese Berufsgruppe.
Auch weiterhin werden wir uns für diese wertvollen Berufsgruppen einsetzen und kämpfen!
Denn Geduld und Beharrlichkeit ist unsere Stärke!
Karin Decker