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Zukunft der MKF…

In der letzten Kuratoriumssitzung der MKF wurden Teile des Kontrollamtsberichtes, der sich mit der Situation und zukünftigen Entwicklung der MKF auseinander setzt und momentan in vielen Medien zitiert wird, erörtert.

Dieser KoA-Bericht liegt der Personalvertretung nicht vor, dennoch möchten wir zur MKF grundsätzlich folgende Fakten festzuhalten:

Gesetzliche Grundlage für die Einrichtung der MKF in den Statutarstädten Linz, Wels und Steyr ist eine landesgesetzliche Regelung, nämlich § 87 des Oö. Statutargemeinden-Bedienstetengesetz.

Hier heißt es im Absatz 1:
„Die Stadt hat für ihre Beamt(inn)en durch eine eigene Einrichtung mit oder ohne eigene Rechtspersönlichkeit Krankenfürsorge mindestens in jenem Ausmaß sicherzustellen, als dies für Landesbedienstete vorgesehen ist.“

Weiter heißt es im Absatz 3:
„Die Geschäfte der Krankenfürsorgeeinrichtung sind durch ein Kuratorium zu führen, in dem die Stadt und die Beamt(inn)en in gleicher Stärke vertreten sind.“

Laut der vom Gemeinderat beschlossenen Satzung der MKF sind ein vom Bürgermeister zu bestimmendes Mitglied des Gemeinderates oder des Stadtsenates und drei Bedienstete als Mitglieder, ein Amtsarzt/eine Amtsärztin als beratendes Mitglied und vier Vertreter der Personalvertretung als weiter Mitglieder zu entsenden.

Dem Kuratorium obliegt nach der Satzung die Vorbereitung von Verträgen, die der Erfüllung von Verpflichtungen der MKF dienen, die Erlassung von Richtlinien und die Entscheidung in allen dem Kuratorium vorbehaltenen Angelegenheiten, die Erstattung von Vorschlägen über die Änderung der Satzung an den Stadtsenat, und insbesondere die Verwaltung des Vermögens der MKF.

Wie die obigen Ausführungen zeigen, bedarf eine Änderung bzw. Erweiterung des Versichertenkreises der MKF oder auch die Zusammenführung von Krankenfürsorgen einer gesetzlichen Regelung durch das Land Oberösterreich, die natürlich dann auch andere Krankenfürsorgen, wie beispielsweise die von Wels und Steyr, betreffen würden.

Aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlage – Vertragsbedienstete werden aufgrund der Vertragsbedienstetenordnung und nicht aufgrund eines Vertragsbedienstetengesetzes bei der Stadt Linz aufgenommen – ist es derzeit nicht möglich, den Versichertenkreises der MKF auch auf die Vertragsbediensteten zu erweitern. Dies gilt im Übrigen auch für die Städte Wels und Steyr.

Den Mitgliedern des MKF-Kuratoriums war schon länger bewusst, dass wegen der Einstellung der Pragmatisierungen von MitarbeiterInnen der Linzer Stadtverwaltung mittelfristig die Eigenfinanzierung der MKF nicht gesichert scheint.

Um gesicherte Daten über die Zukunft der MKF zu erhalten wurde bereits im Jahren 2009 und in weiterer Folge dann noch einmal 2015 ein versicherungsmathematisches Gutachten von einer externen Beraterfirma (actuaria benefits consulting GmbH) in Auftrag gegeben.

Warning!

Im letzten Gutachten aus dem Jahr 2015 wurde im „Worst Case Szenario“ ein Aufbrauchen der Rücklagen der MKF für das Jahr 2030 prognostiziert. Laut OÖ. StGBG müsste erst nach Aufbrauchen der Rücklagen die Stadt Linz für die anfallenden Kosten aufkommen. Derzeit sind die Rücklagen der MKF, rund 13 Mio. Euro, Teil des Budgets der Stadt Linz. Von einer prekären Finanzsituation kann daher auf keinen Fall gesprochen werden.

 

Nun zur MKF-Zahnstation:

Die Führung einer Zahnstation ist gesetzlich grundsätzlich nicht geregelt, also eine freiwillige Zusatzleistung der MKF. Wie sich aber gezeigt hat, trägt die Zahnstation der MKF mit ihren erwirtschafteten Gewinnen regelmäßig nicht unwesentlich zum positiven Abschluss des MKF-Budgets bei. Die Auslastung und somit die Rentabilität der Zahnstation könnte noch weiter gesteigert werden, wenn alle städtischen Bediensteten, also nicht nur BeamtInnen und deren Angehörige, sondern auch Vertragsbedienstete die Leistungen der Zahnstation in Anspruch nehmen könnten. Dies war offensichtlich auch eine Empfehlung im Bericht des Kontrollamtes. Von den VertreterInnen der Personalvertretung, Alfred Eckerstorfer, Christian Jedinger, Karin Decker und Peter Steinerberger wurde daher im Kuratorium der Antrag eingebracht, dass die Leistungen der MKF-Zahnstation auch von den Vertragsbediensteten der Stadt Linz in Anspruch genommen werden können. Nach mehreren Zurückstellungen und weiteren Beratungen wurde über unseren Antrag bei der letzten Kuratoriumssitzung am 28. März zur abgestimmt. Eine Mehrheit für den Antrag kam jedoch nicht zustande, weil die Dienstgebervertreter dem Antrag nicht zustimmten. Begründet wurde die Ablehnung damit, dass das Kontrollamt im genannten Bericht anrät, vor weiteren Maßnahmen die grundsätzliche Organisation und die Sicherstellung der Leistungen der MKF für die Versicherten für die Zukunft zu klären.

Important!

Die Personalvertretung ist allerdings der Meinung, dass die Öffnung der Zahnstation unabhängig von Zukunftsszenarien der MKF durchgeführt hätte werden können, zumal in dem genannten Kontrollamtsbericht, auch angeraten wird, eine Öffnung der Zahnstation für alle MitarbeiterInnen zu prüfen um die Wirtschaftlichkeit zu erhöhen.