Liebe Kolleginnen und Kollegen,
nach intensiven Beratungen und erfolgreichen, sozialpartnerschaftlichen Gesprächen mit dem oö. Gemeindebund konnte die younion_Landesgruppe OÖ ihren Beitrag dafür leisten, dass es eine einheitliche und faire Anwendung von Erlässen in den oö. Gemeinden gibt.
Wie sieht die Klarstellung im Detail aus?
Was gilt, wenn meine Tätigkeit ganz entfällt und mich der Dienstgeber heimschickt?
Wenn keine Dienstverrichtung möglich ist, erfolgt eine Dienstfreistellung – diese wird bezahlt (also definitiv kein Urlaub, kein ZA)!
Zu beachten ist, dass diese Dienstfreistellung bis auf jederzeitigen Widerruf gilt. Während der Dienstfreistellung muss man voll erreichbar sein – für die Dauer der Dienststunden. Bei Bedarf kann man in dieser Zeit zu notwendigen Arbeitseinsätzen gerufen werden. Dieser Aufforderung hat man auch Folge zu leisten (Ausnahme: Kind unter 14 J. ist zu betreuen und wäre sonst allein).
Ich habe Kinder und muss sie betreuen, eine andere Betreuung steht mir nicht zur Verfügung. Was gilt?
Sie sind bis auf weiteres grundsätzlich vom Dienst freigestellt – dafür werden sie auch bezahlt (also definitiv kein Urlaub, kein ZA)! Für telefonische Anfragen soll man jedenfalls zur Verfügung stehen, um Rückfragen beantworten zu können. Das geht sich im Normalfall auch neben der Kinderbetreuung aus (nach dem Motto: wir helfen zusammen und unterstützen uns, so gut es geht).
Ich wurde vom Dienst freigestellt, in der Erreichbarkeit werde ich zu einem Einsatz gerufen. Muss ich auch andere Arbeiten übernehmen?
Ja, alle zumutbaren Tätigkeiten müssen vor allem zur Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur verrichtet werden.
Wer wird weiterhin dienstlich eingesetzt und bekommt keine Freistellung?
Damit die Gemeinde ihre unbedingt notwendigen Aufgaben erledigen kann, sind einige Kolleginnen und Kollegen unverzichtbar. Wenn keine Telearbeit möglich ist, müssen sie den Dienst nach den üblichen Dienstzeiten erfüllen. In Härtefällen kann es hier sogar erforderlich werden, dass bereits genehmigter Urlaub unterbrochen oder verschoben werden muss; hier beraten wir gerne unsere Mitglieder, ob im Einzelfall die Voraussetzungen auch tatsächlich vorliegen.
Mit dieser einheitlichen Linie sollten allfällige Missverständnisse beseitigt werden und ein geordneter Ablauf ermöglicht werden.
Alle wichtigen Linz-Informationen zur Corona-Pandemie findet man im Internet,
- auf der Linz-Seite unter https://www.linz.at/coronavirus.php
- im IMAG unter https://imag.linz.at/at.linz.imag/opencms
- auf unserer PV-Seite unter https://www.pv-maglinz.eu/
Das PZS gibt Auskunft:
Mag.a Nicole Tischler: Tel.: 7070-1254 oder nicole.tischler@mag.linz.at
oder
Martina Luckeneder: Tel.: 7070-1232 oder martina.luckeneder@mag.linz.at
Für Rückfragen sind auch wir im Büro der Personalvertretung gerne täglich auch telefonisch oder per E-Mail von 7 – 13 Uhr für euch erreichbar!
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