Der Dienstgeber hat gestern, 28.5., die neuen Vorgaben für die dauerhafte Nutzung von Home-Office am Magistrat vorgestellt, die aus Sicht der Personalvertretung eine effektive Umsetzung in fast allen Geschäftsbereichen ermöglicht. Darauf hinzuweisen ist, dass die Anwendung von Home-Office durch den Dienstgeber ausdrücklich gewünscht wird. Nicht zuletzt die positiven Erfahrungen in den vergangenen Monaten haben gezeigt, dass dieses System auch im Echtbetrieb dauerhaft bestehen kann und das Vertrauen in die MitarbeiterInnen gerechtfertigt ist.
Der Zustimmung der Personalvertretung zum neuen Regelwerk waren mehrere Sitzungen mit dem PZS sowie den Dienststellenauschuss-Vorsitzenden vorausgegangen.
Wir möchten uns hier auch für die konstruktive und unkomplizierte Zusammenarbeit mit der Dienstgeberseite bedanken. Alle von uns vorgebrachten Änderungswünsche bzw. Vorschläge/Konkretisierungen wurden vom Dienstgeber zu 100 Prozent in die Home-Office Dienstanweisung eingearbeitet.
Wir finden daher diese neue Arbeitsform, wo möglich und gewünscht, sehr positiv für die Magistratsbediensteten.Durch den Wegfall von Fahrzeiten bleibt den KollegInnen zudem mehr Freizeit und die Verkehrswege sowie die Umwelt werden entlastet.
Es war der PV jedenfalls wichtig, dass es keinen Zwang zum Home-Office gibt, aber im Gegenzug, wenn von MitarbeiterInnen gewünscht, das auch nicht generell von GB-DirektorInnen bzw. AbteilungsleiterInnen ausgeschlossen werden soll.