Die abschlagsfreie Pension ist gerecht!
Wer bereits 45 Jahre oder mehr gearbeitet hat, gehört zu jenen Personen, die überdurchschnittlich lange ins Pensionssystem eingezahlt haben. Diesen Personenkreis mit Abschlägen bei einem vorzeitigen Pensionsantritt zu strafen, ist unfair. Viele haben in den vergangenen Jahren die Abschläge hingenommen, da sie körperlich oder psychisch am Ende ihrer Kräfte waren und deshalb vorzeitig in den Ruhestand gewechselt haben. Der Druck im Arbeitsleben steigt, das hat auch der Arbeitsklima Index der Arbeiterkammer Oberösterreich gezeigt. Immer weniger Menschen können sich vorstellen, ihren Beruf bis zur Pension auszuüben.
Die Hacklerregelung ist leistbar!
Ein Argument, dass häufig gegen die Wiedereinführung der Hacklerregelung gebracht wird, sind die angeblich horrenden Kosten. Seriöse Auskunft über die tatsächlich zu erwartenden Aufwendungen hat die Sozialministerin der ExpertInnenregierung, Brigitte Zarfl, in einer Anfragebeantwortung vom Dezember 2019 geliefert: Das Sozialministerium geht von jährlichen Mehrkosten von 26 Millionen aus. Im Finanzministerium hingegen rechnet man mit 70 Millionen, wie der Übersicht über die österreichische Haushaltsplanung 2020 zu entnehmen ist. Auch wenn die Kostenabschätzungen derzeit noch variieren, so zeigt sich doch deutlich, dass die abschlagsfreie Pension nur einen kleinen Bruchteil der gesamten Pensionsaufwendungen ausmacht. Diese betrugen laut Dachverband der Sozialversicherungsträger allein im Jahr 2019 gut 39 Milliarden Euro.
Während die abschlagsfreie Pension – trotz nachweislich geringer Kosten – als große budgetäre Belastung bezeichnet wird, verzichtet die türkis-grüne Regierung bereitwillig auf Einnahmen. So wurde etwa die Abschaffung der Schaumweinsteuer beschlossen, die Einnahmen von rund 23 Millionen Euro pro Jahr brachte und auch Geschäftsessen werden künftig steuerfrei gestellt. Ebenso wird bis dato an der geplanten Senkung der Körperschaftssteuer auf 21 Prozent festgehalten, dadurch werden dem Budget jährlich 1,5 Milliarden Euro fehlen.
Das durchschnittliche Pensionsantrittsalter wird durch Hacklerregelung kaum sinken.
Die abschlagsfreie Pension kann zu Vorzieheffekten beim Pensionsantritt führen. Dem gegenüberstehen aber auch Warteeffekte. Nicht alle, die grundsätzlich mit 62 Jahren die Langzeitversichertenpension in Anspruch nehmen können, verfügen auch über die notwendigen 45 Arbeitsjahre, um in den Genuss der Abschlagsfreiheit zu kommen. Für sie ist nun der Anreiz umso größer, noch so lange weiterzuarbeiten, bis die 540 Beitragsmonate erreicht sind.
Übrigens: Jene Personen, die im 1. Halbjahr 2020 abschlagsfrei in eine ASVG-Pension gingen, erreichten im Durchschnitt sogar 553 Beitragsmonate (also 46 Jahre und ein Monat).
Dass ArbeitnehmerInnen einen vorzeitigen Pensionsantritt in Anspruch nehmen, liegt oftmals auch daran, dass sie sich in ihrem Unternehmen nicht mehr wertgeschätzt fühlen. Umfragen aus dem Jahr 2019 haben ergeben, dass sich rund 15 Prozent der älteren ArbeitnehmerInnen „etwas“ oder „stark“ in Frühpension gedrängt fühlen. Will man also das tatsächliche Pensionsantrittsalter an das gesetzliche anpassen, braucht es Initiativen vonseiten der Wirtschaft, damit Unternehmen älteren ArbeitnehmerInnen ein attraktives Arbeitsumfeld bieten. Personen, die nach 45 oder mehr Arbeitsjahren in die Pension gedrängt werden, auch noch mit Abschlägen zu bestrafen, ist ungerecht.
Auch Frauen profitieren von Neuregelung!
Vizekanzler Werner Kogler hat gegen die Hacklerregelung ins Treffen geführt, dass Frauen davon nicht profitieren würden. Das ist falsch, denn in einigen Jahren werden auch Frauen die abschlagsfreie Pension in Anspruch nehmen können. Die Anpassung des Frauenpensionsalters an das der Männer beginnt schrittweise mit Jahresbeginn 2024, bis zum Jahr 2033 soll sie abgeschlossen sein. Diese schrittweise Anpassung trifft alle Frauen, die nach dem 2.12.1963 geboren sind. Frauen, die ab dem 2.6.1968 zur Welt gekommen sind, haben bereits das gleiche Regelpensionsalter wie Männer. Um Benachteiligungen zu vermeiden, wurde vorausschauend festgelegt, dass für die abschlagsfreie Pension auch Kindererziehungszeiten im Ausmaß von bis zu fünf Jahren bzw. 60 Monaten angerechnet werden.
Noch viel mehr Infos und Fakten erhaltet Ihr unter: https://45-jahre-sind-genug.at/#fakten-zur-hacklerregelung