Im Streit um die Anrechnung von Vordienstzeiten vor dem vollendeten 18. Lebensjahr hat die Gewerkschaft einen Etappensieg errungen: Der Europäische Gerichtshof hat soeben entschieden, dass die gesetzliche Reparatur aus dem Jahr 2011 erneut rechtswidrig war: die Anrechnung von drei Jahren und gleichzeitige Ausdehnung der ersten Vorrückung von 2 auf 5 Jahre („Nulleffekt“) hat zu einer Fortschreibung der Ungleichbehandlung geführt.
Wie geht es weiter?
Der Gesetzgeber verspürt noch wenig Zeitdruck, die rechtswidrige Regelung zu korrigieren. Mit der Abgabe eines Verjährungsverzichts durch den Bund und die Stadt Linz bleiben aber alle Ansprüche der Kolleginnen und Kollegen gewahrt, sofern sie vor dem 1.3.2011 (!) das Dienstverhältnis zur Stadt Linz begonnen haben. Zu rechnen ist damit, dass in den kommenden Monaten – nach der Entscheidung des nunmehr befassten Verwaltungsgerichtshofs – definitiv feststeht, ob und in welchem Ausmaß Nachzahlungen fällig werden.
Dazu das Bundeskanzleramt in einer aktuellen Aussendung:
„Wir werden dieses Urteil und die möglichen Konsequenzen jetzt prüfen und analysieren, wobei selbstverständlich auch die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes im Einzelfall abzuwarten und zu berücksichtigen ist“
Zudem muss der Gesetzgeber eine Neuregelung finden, die eine Anrechnung der Zeiten vor 18 widerspiegelt. Wie dieses Gesetz formuliert sein wird, weiß heute noch niemand. Auch das wird in den kommenden Monaten zu verhandeln sein. Ideen gibt es dazu schon einige, unter anderem jene der Landesregierung, dass mit der Neuregelung Vorrückungen wegfallen könnten. Um hier im Ergebnis eine vernünftige Lösung zu finden, wird es intensive Verhandlungen zwischen Gewerkschaft und Dienstgebervertretung brauchen. Eines zeigt das Urteil zu den Vordienstzeiten jedenfalls auf:
Hintergrund-Info der PV zum Nachlesen:
PV-Tipp vom 29.11.2013: https://www.pv-maglinz.eu/tipp-neuberechnung-des-vorruckungsstichtages/
PV-Info vom 11. Juni 2014: https://www.pv-maglinz.eu/vorrueckungsstichtag-verbessern-gewerkschaft-bleibt-am-ball/