Die Sommer werden immer heißer, und vor allem in den Innenstädten bedeutet das für alle KollegInnen, im Büro und vor allem im Außendienst, eine extreme Belastung.
Vom Dienstgeber gibt es für MitarbeiterInnen, die körperliche Tätigkeiten im Freien ausüben müssen (etwa KollegInnen im SGS), im Rahmen der Fürsorgepflicht eine Dienstanweisung, um diese Tätigkeiten abzumildern. Darin ist vorgesehen, dass es ab einer Außentemperatur von +32,5 Grad im Schatten zu Arbeitserleichterungen kommen muss. Kolleginnen und Kollegen können sich darauf berufen, sollten ihre Vorgesetzten davon noch nichts wissen.
Die Dienstanweisung ist hier zu finden: https://imag.linz.at/at.linz.imag/export/sites/imag/lebendige_verwaltung/Dienstliches/Anweisungen/Leitlinien/Dienstrecht/_dokumente/Hitze.pdf
Bei Fragen zu der Dienstanweisung stehen euch die KollegInnen der Personalvertretung gerne mit Rat und Tat zur Seite!
Das Problem mit der Hitze in den Büros in den Rathäusern ist der Personalvertretung ebenfalls schon seit vielen Jahren bewusst und es wurde auch schon seit jeher Lösungen gefordert. Bis heute wurden vom Dienstgeber aber noch keine wirksamen Maßnahmen zur Verringerung der Hitze in den Büros vorgelegt.
Eine Möglichkeit dem etwas zu entgehen, sieht schon ein Vorschlag aus dem Vorjahr vor, nachdem die neue Gleitzeit eingeführt wurde. Es ist die aktive und bewusste Nutzung der Gleitzeit und des Homeoffices in den Geschäftsbereichen, um der Hitze zu entgehen. So könnten MitarbeiterInnen in den Morgenstunden einen Teil des Tagespensums erledigen und dann am kühleren Abend im Homeoffice den Rest. Jedoch immer nur dort wo es auch arbeitstechnisch und personell möglich und auch von den KollegInnen gewünscht ist.
Zur Abkühlung hat hoffentlich auch unsere heurige Eisaktion im Juli etwas beigetragen!