Hoch erfreut zeigt sich Karin Decker, die Vorsitzende der Personalvertretung am Magistrat Linz, über das Ergebnis der Verhandlungen mit dem geschäftsführenden Vizebürgermeister Dietmar Prammer und Finanzstadträtin Tina Blöchl, zur Anhebung des Betriebsausflugs-Dienstgeberzuschusses für MitarbeiterInnen.
Bereits in der Adventszeit starteten die Verhandlungen zwischen Personalvertretung und Dienstgeber.
Bisher erhielten Bedienstete bei Teilnahme an einem Betriebsausflug einen Kostenzuschuss von 40 Euro pro Person vom Magistrat, um allfällige Kosten für Busfahrten, Veranstaltungskosten (Eintritte…) sowie ein gemeinsames Essen abdecken zu können. In intensiven Verhandlungen forderte die Personalvertretung schon seit längerem, dass diese Summe evaluiert und wie bei der Stadt Steyr im heurigen Jahr vorgemacht, angehoben wird. Nun ist es so weit, der geschäftsführende Linzer Vizebürgermeister Prammer hat der PV Forderung nun zugestimmt.
Ab 1.1.2025 erhalten somit alle Linzer Magistratsbediensteten bei der Teilnahme am einmal pro Jahr stattfindenden Betriebsausflug ihres Geschäftsbereiches den neuen Zuschuss in Höhe von 50 Euro ausbezahlt.
„Mit der Erhöhung des Betrages auf 50 Euro können die MitarbeiterInnen nun auch die gestiegenen Kosten bei Betriebsausflügen abdecken. Grundsätzlich ist der Betriebsausflug eine Dienstgeberaufgabe, die durch gemeinsame Aktivitäten und Ausflüge zum Zusammenhalt am Arbeitsplatz beitragen soll. Die einzelnen PersonalvertreterInnen in den Geschäftsbereichen unterstützen den Dienstgeber bei diesen Veranstaltungen und planen diese Ausflüge zum Teil selbständig. Somit trägt auch die Personalvertretung zu einem gelungenen Miteinander am Arbeitsplatz bei. Ich freue mich sehr, dass es sich ausgezahlt hat, an unseren Forderungen daran zubleiben. Ein toller Erfolg für alle Magistratsbeschäftigten.“, sagt PV Vorsitzende Karin Decker und fügt hinzu „Ein großer Dank gilt natürlich dem Dienstgeber, vertreten durch den geschäftsführenden Vizebürgermeister Dietmar Prammer, der unserer Argumentation, dass die Erhöhung gerechtfertigt ist, folgen konnte und ihr letztlich zustimmte.“
Unabhängig von der Erhöhung des Dienstgeberzuschusses bleibt natürlich der Zuschuss der younion für alle Gewerkschaftsmitglieder zum Betriebsausflug weiterhin bestehen und wird wie bisher zusätzlich ausbezahlt.