Die Zeiten, in denen bei über 30 Grad die Meldung „Hitzefrei!“ kam, sind längst Vergangenheit!
Und das, obwohl die Klimaerwärmung umgekehrt dafür sprechen würde, den Bediensteten hitzefrei zu geben.
Also muss das Dienstrecht herhalten und Antworten auf die Frage liefern, wie denn mein Arbeitsplatz beschaffen sein soll. Sowie auf die Frage, ob es nicht doch noch hitzefreie Tage geben kann.
Soviel zum „Raumklima in Arbeitsräumen“:
(1) Es ist dafür zu sorgen, dass die Lufttemperatur in Arbeitsräumen beträgt:
1. zwischen 19 °C und 25 °C, wenn in dem Raum Arbeiten mit geringer körperlicher Belastung durchgeführt werden;
2. zwischen 18 °C und 24 °C, wenn in dem Raum Arbeiten mit normaler körperlicher Belastung durchgeführt werden;
3. mindestens 12 °C, wenn in dem Raum nur Arbeiten mit hoher körperlicher Belastung durchgeführt werden.
Und dazu gleich die Ausnahme:
Abs. 2) Abweichend vom Abs. 1 ist dafür zu sorgen, dass in der warmen Jahreszeit
1. bei Vorhandensein einer Klima- oder Lüftungsanlage die Lufttemperatur 25 °C möglichst nicht überschreitet oder
2. andernfalls sonstige Maßnahmen ausgeschöpft werden, um nach Möglichkeit eine Temperaturabsenkung zu erreichen.
(§ 28 Oö. Gemeinde-Arbeitsstättenverordnung)
Das heißt im Klartext: Wenn es eine Klimaanlage gibt, sollten 25°C möglichst eingehalten werden; da es im Normalfall aber keine Klimaanlage gibt, bleibt die weiche Formulierung, dass nach Möglichkeit für eine Temperaturabsenkung gesorgt werden soll. Von Hitzefrei ist hier nicht die Rede, also heißt es: weiter schwitzen, bis die Hitzewelle vorüber ist.
PV sorgt für Abkühlung:
Mit den richtigen Tipps und manchmal mit einem gesponserten Mineralwasser versuchen wir nicht nur im Hochsommer für kühle Köpfe zu sorgen.