In einem Gespräch zwischen Verwaltung und Personalvertretung wurde die Tarifanpassung von monatlich € 25,- auf € 30,- dienstgeberseitig wie folgt begründet:
2007 hat der damalige Magistratsdirektor Dr. Erich Wolny eine Tariferhöhung auf € 25,- monatlich durchgesetzt und auf Druck der Personalvertretung zugesichert, dass dieser bis ins Jahr 2012 unverändert bleiben wird. Ab dem Jahr 2012 war jedoch eine stete Anpassung nach dem Verbraucherpreisindex vorgesehen.
Diese Anpassung ist bis zum Jahr 2016 nicht vorgenommen worden.
Mit Wirksamkeit vom 1.7.2016 tritt diese Anpassung aber nun in Kraft. Unter Berücksichtigung der jährlichen Indexsteigerungen wurde der damit geltende Garagentarif auf exakt € 30,00 gerundet.
Dieser Tariferhöhung wurde von der PV nicht zugestimmt. Wir mussten allerdings zur Kenntnis nehmen, dass der Dienstgeber seine Möglichkeit zur Inflationsanpassung nutzt, wie das bereits 2007 verankert wurde. Um künftigen willkürlichen Erhöhungen entgegen zu wirken, hat die PV geltend gemacht, dass nur die Inflation Anlass für Erhöhungen sein kann. Das städtische Budgetthema darf nicht durch massive Eingriffe in die Preisgestaltung der Tiefgaragenplätze gelöst werden.
In Zukunft werden die Tarife für die Nutzung der städtischen Tiefgaragen nach folgender Vorgangsweise festgelegt:
Zur Sicherstellung der Wertbeständigkeit wird der Tarif an den VPI 2015 gebunden, wobei Schwankungen nach oben und unten bis 5 % unberücksichtigt bleiben (mit Auf- oder Abrundungen auf 10 Cent-Beträge). Der Stichtag der Anpassung ist der jeweilige 1.1. im Jahr.