Leitfaden zum Thema Amtsmissbrauch / Untreue
Pflichtwidriges Handeln im Dienst kann neben dienstrechtlichen (Ermahnung, Kündigung, Entlassung) auch schwerwiegende strafrechtliche Folgen mit sich ziehen.
Wann liegt Amtsmissbrauch vor?
Wenn, ein/e Beamter/Beamtin vorsätzlich jemanden an seinen Rechten schädigt indem er/sie seine/ihre Befugnis in Vollziehung der Gesetze missbraucht.
Achtung: Der strafrechtliche Begriff des/der BeamtIn (vgl § 74 Abs 1 Z4 StGB) meint im Prinzip alle Bediensteten der Stadt, die in der Hoheitsverwaltung („in Vollziehung der Gesetze“) tätig sind.
Beispiele für Hoheitsverwaltung: Ausstellung von Bescheiden, Verrechnung von Gebühren
Nicht nur aktives Tun, sondern auch das Nichtausüben eines Rechts (Bsp: Organstrafverfügung wird nicht ausgestellt, weil das falsch geparkte Auto der besten Freundin gehört) kann zur Erfüllung des Delikts führen.
Vorsicht! Hier liegt Amtsmissbrauch vor:
- Beschaffen von personenbezogenen Daten, z.B. durch Abfragen im ZMR für private Zwecke
„Frau X, suchen Sie mir bitte aus dem ZMR die Adressen für die Mitglieder meines Vereins heraus.“
„Geh, schau mir bitte schnell nach, was bei mir im ZMR gespeichert ist.“
„Du, für das Klassentreffen bräuchte ich bitte die Adressen von …., schaust du schnell ins ZMR?“.
- Grundbuchsauszüge für private Zwecke
„Kannst du mir bitte schnell nachschauen, ob mein Nachbar noch Schulden auf seinem Grundstück hat?“
Keine/zu niedrige/ zu hohe Verrechnung von Gebühren
„Herr Z, der Frau G verrechnen wir nur die x- Gebühr, aber der Herr T, der war so lästig, der soll alles zahlen.“
Achtung: Beim Amtsmissbrauch ist es unerheblich, ob ein Vermögensschaden entstanden ist, im Gegensatz zur Untreue.
„Ich hab‘ ja niemanden geschadet.“ „Es ist ja nichts passiert.“
Das hilft beim Amtsmissbrauch nicht! Das Delikt ist auch, ohne dass ein Schaden eingetreten ist, verwirklicht! Das heißt auch ohne Eintritt eines Schadens ist der Missbrauch von Befugnissen strafbar!
Wann liegt Untreue vor?
Untreue begeht, wer wissentlich seine Befugnis missbraucht, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten und damit den anderen am Vermögen schädigt.
Untreue wird durch privatwirtschaftliches Handeln oder Unterlassung erfüllt (Bsp.: Vergabe von Aufträgen, Kauf eines Grundstücks, Vermietung und Verpachtung von städtischen Gebäuden)
Achtung! Hier liegt Untreue vor:
„Die Y-GmbH beauftragen wir für den Abriss, die waren so zuverlässig.“ (Obwohl die X-GmbH kostengünstiger wäre)
„Wir vermieten lieber an die U und kommen ihr entgegen, indem wir die Miete niedriger machen.“ (Obwohl S um den vollen Betrag mieten würde)
„Dem P verpachten wir das sicher nicht. Da lassen wir es besser.“ (Schaden ist der Entgang der Pachtsumme)
Bei der Untreue muss ein Vermögensschaden entstanden sein, wie z.B. entgangene Miete/Pacht.
Wie verhalte ich mich, wenn ich mit so einer Anschuldigung konfrontiert bin?
- Sofort Hilfe suchen bei der Personalvertretung oder Rechtsvertretung
- Bei Einvernahme durch Dienstbehörde/Polizei: NIE alleine hingehen, immer eine Vertrauensperson mitnehmen, ob rechtskundig oder nicht.
Was muss ich tun, wenn ich den Verdacht habe, dass jemand Amtsmissbrauch/Untreue begangen hat/ begeht?
- Je nach Umständen ev. die/den KollegIn darauf ansprechen
- Rat bei einer Vertrauensperson, der PV und/oder Vorgesetzen holen
- Über die Whistleblower Plattform des Magistrats melden (der Verdacht kann hier auch anonym geäußert werden)
Wie verhalte ich mich, wenn ich zum Amtsmissbrauch/Untreue aufgefordert werde?
- Den/die Auffordernde/n auf den (möglichen) Amtsmissbrauch hinweisen
- bei einer/einem Vorgesetzten schriftliche Anordnung verlangen, wenn der Hinweis nicht hilft, oder verharmlost wird
- Rat bei Vertrauensperson, PV oder Vorgesetzten suchen
Wie kann ich beurteilen, ob Amtsmissbrauch/Untreue vorliegt?
Grundsätzlich gilt; immer zuerst klären: „ist das für private oder dienstliche Zwecke?“
Bei dienstlichen Zwecken, fragen:
„Darf ich das aufgrund meiner Tätigkeit“ z.B. im ZMR nachschauen,
oder „hab‘ ich die Berechtigung?“
„Ist meine Entscheidung sachlich gerechtfertigt (z.B. bei Bescheiderstellung)?“
Bei Zweifeln lieber zuerst nochmal nachfragen, hinterfragen oder Rat einholen.
Es gilt wirklich achtsam zu sein und Amtsmissbrauch bzw. Untreue nicht als Kavaliersdelikt abzutun!