Fast schon überfallsartig hat der oberösterreichische Gesetzgeber auf die Pausendiskussion nach einem Verwaltungsgerichtshofurteil reagiert (vgl. https://www.pv-maglinz.eu/gewerkschaft-prueft-auswirkungen-des-pausen-urteils).
Am 7. April hat der Landtag eine Klarstellung des Begriffs der Ruhepausen im Oö. Landes- und Gemeindedienstrecht beschlossen, da Auswirkungen auf die oö. Rechtslage nicht ausgeschlossen werden konnten. Diese gesetzliche Änderung wurde im Eilverfahren mittels Initiativantrag von Landtagsabgeordneten beschlossen.
Aufgrund der medialen Berichterstattung unter dem Titel „bezahlte Mittagspause für Beamte“ erfolgte mit diesem Landtagsbeschluss die Klarstellung, dass Ruhepausen (einschließlich der
Mittagspause) in der dienstfreien Zeit erfolgen, wie es in Oberösterreich bereits von den Dienstgebern praktiziert wurde. Gleichzeitig wurde damit auch sichergestellt , dass alle bisher in den Arbeitszeitmodellen, Dienstplänen und sonstigen innerdienstlichen Vorschriften abweichenden günstigeren Festlegungen und Bewertungen für Ruhepausen für bestehende wie auch neu hinzukommende Bedienstete weiter in Geltung bleiben und auch weiterhin (bessere) Abweichungen getroffen werden können.
Für die Bediensteten der Stadt Linz hat das zur Folge, dass die bestehenden Pausenregelungen inkl. allfälliger bezahlter Pausen abgesichert sind! Das gilt z.B. für die Magistratsbediensteten mit der Absicherung der bezahlten Pause von 20 Minuten pro Arbeitstag. Neue bezahlte Pausen – etwa an langen Tagen betreffend der 30-minütigen Pausen – sind nicht in Sicht.