Für alle, die sich Fragen warum sie mit dem September Gehalt mehr ausbezahlt bekamen als sonst, haben wir die Antwort.
News
Im September gab es mehr Geld!
Bücherspende an das KJS
Kuddelmuddelbuch „Tek & Tük suchen das Glück“ für alle städtischen Kindergärten
Aktuelle Sitzung des Zentralpersonalausschusses
Im ZPA am Mittwoch, 23. September 2020 wurden zahlreiche Beschlüsse gefasst.
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Keine Betriebsausflüge im Jahr 2020
Wie uns die Personaldirektorin in Absprache mit der Magistratsdirektorin informiert hat, können heuer aufgrund der Situation bzgl. COVID-19 keine Betriebsausflüge mehr stattfinden.
Diese Information erging auch an alle GeschäftsbereichsdirektorInnen.
Hinweise zu Urlauben und Feiern in Corona-Zeiten
In Ergänzung zum kürzlich ins Imag gestellten Handbuch des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend zum Thema „COVID-19: Urlaub und Entgeltfortzahlung“, weisen wir auf folgendes hin: (bitte Beitrag öffnen)
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SVM Sportplatz jetzt langfristig gesichert
Linzer Gemeinderat beschloss Verkauf des Sportareals an der Semmelweis-Straße an die younion_die Daseinsgewerkschaft
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Antrittsbesuch der PV bei neuer Magistratsdirektorin Huemer
Ein sehr gutes Gesprächsklima herrschte beim ersten Treffen mit der neuen Magistratsführung.
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Überstundenfalle durch Corona-Zeitbuchung
BezieherInnen einer Überstundenpauschale befinden sich aufgrund der PZS Buchungsvorgaben in der Homeoffice-Zeit in einem Dilemma
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Neue Home-Office Regelungen vorgestellt
Der Dienstgeber hat heute die neuen Vorgaben für die dauerhafte Nutzung von Home-Office am Magistrat vorgestellt, die aus Sicht der Personalvertretung eine effektive Umsetzung in fast allen Geschäftsbereichen ermöglicht.
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Keine einheitliche Abwicklung bei rückwirkenden Urlaubsanordnungen
Die nachträglichen Verbuchungen zum Abbau von Alturlauben (Corona-Urlaub) nehmen in den einzelnen Geschäftsbereichen teils kuriose Züge an. Eigentlich gäbe es seitens des Dienstgebers klare Anweisungen. GB DirektorInnen und Abteilungsleitern sollte daher klar sein, dass die einseitige Anordnung, rückwirkend alten Urlaub nehmen zu müssen, nicht zulässig ist, ebensowenig wie indirekten Druck auf die MitarbeiterInnen auszuüben.
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