Eine aktuelle Gerichtsentscheidung sorgt für Unsicherheit beim Thema Krankenstand. Wir haben die wichtigsten Rechte und Pflichten zusammengefasst:
News
Ruhe! Ich bin krank.
Soziale Erfolge: Bildungsteilzeit, Pflegekarenz und -freistellung
Die Gewerkschaft ist ständig bemüht, die Erfolge im Dienstrecht nicht nur für die Zukunft abzusichern: im Bereich Bildung und Pflege konnten wir Verbesserungen für die Kolleginnen und Kollegen erzielen!
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Mach mal Pause!
Für die MitarbeiterInnen besteht die Möglichkeit, eine Pause von 20 Minuten pro Arbeitstag zu konsumieren.
Diese Pause zählt als Dienstzeit, wenn sie innerhalb der Normalarbeitszeit konsumiert wird.
Magistrat NEU: Personalvertretung bestimmt mit
Bereits bei seinem Amtsantritt hat Bürgermeister Luger angekündigt, dass die Strukturen des Magistrats reformiert werden sollen. Dabei gehe es allerdings nicht darum, in der Verwaltung weiter Stellen abzubauen. „Ich wüsste beim besten Willen nicht, wo ich da noch Personal einsparen könnte“, betonte Luger. Seit 13.1. liegen der PV ein Zeitplan sowie ein grobes Konzept vor, die die Vorgehensweise und Ziele grob skizzieren.
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Verbesserungen für PädagogInnen – für HelferInnen und ErzieherInnen kämpfen wir weiter!
Das OÖ. Kinderbetreuungs-Dienstgesetz wird seitens der Gewerkschaft seit 2003 verhandelt. Endlich ist es so weit und es gibt einige Verbesserungen für viele PädagogInnen: Gesetz gilt auch für PädagogInnen in Krabbelstuben ,,Vorbereitungszeit“ auch für Pädagoginnen in Krabbelstuben (3 Std.) Höhere Einstiegsgehälter – Euro 2.085,- (dafür flacher Verlauf der Verdienstkurve) -5% nur im ersten Jahr (bisher 2 […]
Verbesserungen für PädagogInnen
Mit 1. Jänner 2014 soll das OÖ. Kinderbetreuungs-Dienstgesetz das bisher gültige OÖ. Kindergarten- und Horte-Dienstgesetz ablösen. Unzählige Gespräche, Verhandlungen und Stellungnahmen waren notwendig, um die dringend notwendigen Reformen umzusetzen
Urlaub & Teilzeit: Tipps für Arbeitszeitänderungen
Bei jeder Änderung des Beschäftigungsausmaßes wird die Höhe des Urlaubsanspruchs nur für das laufende Kalenderjahr der Stundenerhöhung oder Stundenkürzung neu berechnet. Resturlaube aus Vorjahren bleiben im erworbenen Ausmaß unverändert erhalten. Tipp bei Erhöhung des Beschäftigungsausmaßes! Wenn Sie die Wochenstunden laut Dienstvertrag erhöhen, können Sie vor dem Wechsel in das neue Zeitmodell möglichst viel Urlaub verbrauchen. […]
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