
Für jede Dienststelle, der ständig mindestens 15 Bedienstete angehören, ist nach § 7 des O.ö. G-PVG ein Dienststellenausschuss zu wählen.
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Für jede Dienststelle, der ständig mindestens 15 Bedienstete angehören, ist nach § 7 des O.ö. G-PVG ein Dienststellenausschuss zu wählen.
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Für jede Dienststelle ist ein Vertrauenspersonenausschuss der GdG-KMSfB, Bezirksgruppe Linz-Stadt zu wählen.
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