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Ergebnis der Wahl zur Behindertenvertrauensperson!

K U N D M A C H U N G
gemäß § 22a des Behinderteneinstellungsgesetzes in der Fassung vom 19. August 2019 (BEinstG), hier das Ergebnis der Wahl einer Behindertenvertrauensperson und seiner/ihrer drei StellvertreterInnen am Magistrat Linz  vom 13. und 14. April 2022.

Anzahl Wahlberechtigte: 202

Information: In jedem Betrieb, in dem dauernd mindestens fünf begünstigte behinderte ArbeitnehmerInnen beschäftigt werden, ist von diesen eine Behindertenvertrauensperson (BVP) und eine oder mehrere StellvertreterInnen zu wählen. Die Zahl der StellvertreterInnen hängt davon ab, wie viele begünstigte behinderte Menschen im Betrieb beschäftigt sind.