Seitenanfang


Inhalt:

Gewerkschaft und AK kämpfen für Pensionsvorschuss

Um seine Existenz kämpft ein schwerkranker Facharbeiter: Sein Anspruch auf Krankengeld ist abgelaufen und sein Antrag auf Invaliditätspension ist noch nicht rechtskräftig erledigt. Wie lange das Verfahren dauert, ist ungewiss. Solange hängt der schwer herzkranke Mann finanziell in der Luft. „Wieder ein Beispiel dafür, was für unmenschliche Auswirkungen die Abschaffung des Pensionsvorschusses in der Praxis hat“, kritisieren AK und ÖGB.

Der 57-Jährige leidet an einer Herzkrankheit und ist seit März 2014 arbeitsunfähig. Die Pensionsversicherungsanstalt hat seinen Antrag auf Invaliditätspension im Dezember bereits abgelehnt. Die AK lässt diese Entscheidung nun beim Sozialgericht überprüfen und hat gegen den Bescheid eine Klage eingebracht. 

Eine echte Notlage

Derzeit ist ein Ende des Verfahrens nicht absehbar. Und das stellt den Mann vor unlösbare Probleme, weil er keinerlei finanzielle Unterstützung bekommt: Sein Krankengeldanspruch ist mit Mai abgelaufen, Arbeitslosengeld steht ihm aufgrund seines aufrechten Dienstverhältnisses und seiner Arbeitsunfähigkeit nicht zu und der Pensionsvorschuss, der Betroffenen früher zur finanziellen Überbrückung diente, wurde abgeschafft. Und das Einkommen seiner teilzeitbeschäftigten Gattin reicht nicht aus, um die Existenz zu sichern. 

AK und ÖGB fordern Wiedereinführung des Pensionsvorschusses

Mit tragischen Fällen wie diesem sind ArbeitnehmerInnen-Organisationen seit der unglücklichen Neuregelung des Pensionsvorschusses immer wieder konfrontiert. „Das muss endlich repariert werden. Wer krank ist, braucht eine soziale Absicherung“, fordert AK OÖ Präsident Kalliauer:

„Es darf einfach nicht sein, dass jemand, der Jahrzehnte lang Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hat, im Krankheitsfall ohne finanzielle Unterstützung da steht und seinen Krankenversicherungsschutz verliert.“