Schaden am eigenen PKW bei Dienstfahrt
Entsteht am Fahrzeug des/der Dienstnehmers/in während einer Dienstfahrt ein Schaden, muss der Dienstgeber den Schaden unter bestimmten Voraussetzungen ersetzen.
Die Höhe des Ersatzanspruches richtet sich nach folgenden Kriterien
- Wurde der Schadensfall durch eine entschuldbare Fehlleistung des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin verursacht oder ist ihm/ihr nur eine leichte Fahrlässigkeit anzulasten, wird der Schaden am privaten Fahrzeug zur Gänze ersetzt.
- Bei grober Fahrlässigkeit kann nur auf Grund besonders berücksichtigungswürdiger Umstände Schadenersatz in Höhe eines Drittels der Kosten geleistet werden.
- Bei Vorsatz gibt es keine Ersatzleistung.
Antrag stellen
Für die Bearbeitung solcher Anträge ist die Dienststelle PZS – „Personal und Zentrale Services“ zuständig. Das entsprechende Antragsformular kann über das imag (Intranet Magistrat) abgerufen werden: Antragsformular herunterladen (DOC, 76 KB)
Bei Fragen wenden Sie sich an die Personalvertretung und Gewerkschaft.
Wir sind gerne für Sie DA!