Gemäß § 22 Abs. 5 des O.ö. Gemeinde-Personalvertretungsgesetzes werden auf Grund des durch den Zentralwahlausschuss vorgenommenen Zuweisungsverfahrens die Namen der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Zentralpersonalausschusses kundgemacht.
Kundmachung_ZPA-2024_Mitglieder