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PV-Einspruch: Glücksautomaten haben in Verwaltung keinen Platz!

Wird ein Bogen überspannt, hat das Konsequenzen. So geschehen bei der übertriebenen Kundenorientierung am Linzer Magistrat. In Umgehung der gesetzlich vorgesehenen Einbindung der PV hat die Magistratsspitze eine Überwachung der MitarbeiterInnen im SJF – Bereich Mindestsicherung angeordnet! Mittels Smiley-Automaten sollen die Antragsteller angeben, wie zufrieden sie mit der Leistung der KollegInnen waren. Jetzt kann man einwenden, dass solche Automaten auch bei Baumärkten oder Lebensmitteldiskontern stehen und dort die Zufriedenheit der KundInnen gemessen wird. Die Sozialverwaltung ist aber keinesfalls ein Händler, der nach dem Motto „Darf`s a bisserl mehr sein?“ auf Sonderwünsche eingehen kann. Vielleicht ist es in Zeiten modernen Managements schwer einzusehen, aber in der Verwaltung bestimmt sich die Leistung immer noch nach den gesetzlichen Vorschriften. Und eine Mitteilung eines Sachbearbeiters, dass die Mindestsicherung mangels Erfüllen der Voraussetzungen nicht gewährt werden kann, führt auch bei einem besonderen Bemühen um Zufriedenheit des Bürgers selten zu einem Smiley – also zur positiven Bewertung der Leistung. Man fragt sich schon, was in den Führungskräften manchmal vorgeht.

Abgesehen von den inhaltlichen Bedenken steht noch viel mehr im Vordergrund, dass der Dienstgeber gesetzlich verpflichtet ist, die Personalvertretung rechtzeitig vor (!) einer solchen Aktion einzubinden. Das wurde hier verabsäumt! Umso härter muss die Reaktion ausfallen und wir stellen fest: Der Betrieb dieser Glücksautomaten ist nicht rechtmäßig! Der Dienstgeber bekommt dafür keinen Smiley, wir fordern die unverzügliche Entfernung und die Erfüllung der gesetzlichen Mitwirkungsrechte der PV!

Foto_Smiley-Mat
Einspruch! Sicher kein „like“ für diese rechtswidrige Aktion bekommt der Dienstgeber von Kurt Pfandlbauer (PV SJF) und dem PV Vorsitzteam: Karin Decker und Christian Jedinger!