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Resolution des ÖGB – 2. Teil

„Arbeitszeitflexibilisierung“

 Die Regierung will die tägliche zulässige Arbeitszeit auf zwölf Stunden und die wöchentliche auf 60 Stunden erhöhen. Auch Arbeit an Sonn- und Feiertagen soll massiv ausgeweitet werden. Die Punkte im Regierungsprogramm sind sehr ungenau formuliert. Es ist aber zu befürchten, dass es zu längeren Arbeitszeiten kommt und keine Überstundenzuschläge bezahlt werden.

Im Tourismus will die Regierung die Nachtruhe zwischen Abend- und Frühschicht auf acht Stunden kürzen. Solche Ausnahmen sorgen dafür, dass der Schutz durch das Arbeitszeitgesetz für viele Menschen schlechter wird. Von Flexibilisierung der Arbeitszeit müssen auch die ArbeitnehmerInnen profitieren: durch Selbstbestimmung,

Planbarkeit und mehr Freizeit. Dem Wunsch der Industrie, je nach Auftragslage die Arbeitszeit beliebig verlängern zu dürfen, erteilt der ÖGB aber eine Absage. Schon heute sind bei besonderem Arbeitsbedarf mit dem bestehenden Recht Arbeitszeiten bis zu zwölf Stunden möglich. Weitere Ausweitungen wären gesundheitsschädlich und kommen allein schon deshalb nicht in Frage.

Eine weitere Verschlechterung droht den ArbeitnehmerInnen unter dem Stichwort „Abscha_ ung des Kumulationsprinzips“: Unternehmen mit hunderten oder tausenden Verstößen gegen Arbeitszeitregeln sollen nur mehr einmal Strafe zahlen müssen, wenn es nach der Regierung geht. Ein Beispiel: Hundert Beschäftigte, die die Tageshöchstarbeitszeit überschreiten, sollen das verantwortliche Unternehmen

nicht mehr Strafe kosten, als wenn nur eine einzige Arbeitnehmerin/ ein einziger Arbeitnehmer zu lang arbeiten muss.

 

Notice

DER ÖGB FORDERT:

■ Keine Ausweitung der bestehenden Regelungen zum 12-Stunden-Arbeitstag bzw. zur 60-Stunden-Woche. Arbeitszeitregelungen sind Sache der Kollektivvertragspartner.

■ Bessere Kontrolle und schärfere Sanktionen bei Arbeitszeitverletzungen – statt Zusammenstreichen der Strafen für Unternehmen auf Bagatellbeträge

 

Schwächung der Kollektivverträge

Die Regierung will, dass mehr Arbeitsbedingungen direkt im Betrieb, also zwischen ChefIn und Betriebsrat oder direkt zwischen ChefIn und ArbeitnehmerIn geregelt werden – und weniger durch Kollektivverträge, die für eine gesamte Branche gelten.

Dadurch können Unternehmen aber großen Druck auf den Betriebsrat ausüben und zum Beispiel schlechtere Löhne zahlen. Noch schwieriger ist es in Unternehmen ohne Betriebsrat. Dort müssen dann jede einzelne ArbeitnehmerIn und jeder einzelne Arbeitnehmer direkt mit einem übermächtigen Chef oder einer Chefin verhandeln.

Insgesamt wird das die Verhandlungsposition der Arbeitnehmerinnen und der Gewerkschaften schwächen.

Notice

DER ÖGB FORDERT:

Von einheitlichen, branchenspezifischen Standards profitieren alle. Das Kollektivvertragssystem ist ein Garant dafür und darf nicht ausgehebelt werden.

Die Mitbestimmungsmöglichkeiten der ArbeitnehmerInnen, Betriebsräte und Gewerkschaften müssen gestärkt und dürfen nicht Geschwächt werden. Einzelne ArbeitnehmerInnen dürfen nicht der Übermacht des Arbeitgebers in direkten Verhandlungen ausgesetzt werden.