Sozialpartnerschaft
Die Sozialpartnerschaft hat die Zweite Republik wesentlich geprägt. Die Sozialpartner haben immer wieder ihre Lösungskompetenz auch in schwierigen Situationen bewiesen. Dieses System des Interessenausgleichs von Arbeitnehmerinnen und Arbeitgebern fußt einerseits auf der starken institutionellen Verankerung ihrer Interessenvertretungen, andererseits darauf, dass die Sozialpartner ihr Verhältnis zueinander selbst regeln, unabhängig von politischen Mehrheiten und Regierungen. Der institutionalisierte Interessenausgleich und die Autonomie der Sozialpartner sind für Arbeitnehmerinnen von besonderer Bedeutung. Nur so kann Mitbestimmung auf Augenhöhe sichergestellt werden, nur so kann Interessenausgleich funktionieren. Diese Grundprinzipien dürfen nicht infrage gestellt werden.
Arbeiterkammern
Neben den demokratiepolitisch bedenklichen Einschränkungen der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung droht die Bundesregierung auch mit drastischen Einschnitten bei der Interessenvertretung der ArbeitnehmerInnen: Die Arbeiterkammern sollen innerhalb eines halben Jahres Vorschläge machen, wo sie sparen könnten. Machen sie das nicht, drohen gesetzliche Kürzungen. Die Interessenvertretung der ArbeitnehmerInnen soll damit geschwächt werden. Das Problem: Wenn die AK weniger Geld hat, kann sie weniger für ArbeitnehmerInnen tun. Viele ArbeitnehmerInnen können sich dann nicht mehr gegen ihre Arbeitgeber wehren.
Ein In-Frage-Stellen der gesetzlichen Mitgliedschaft und der Finanzierung würde dazu führen, dass viele Menschen un- vertreten wären und mit ihren Anliegen und Ansprüchen kein Gehör fänden. Statt niedrige (oder gar keine) Beiträge zu zahlen, müssten sie viel Geld in die Hand nehmen, etwa für Anwälte oder Rechtsschutzversicherungen.
Jugendvertrauensrat
Künftig sollen alle ab dem 16. Lebensjahr ihren Betriebsrat wählen dürfen. Derzeit darf man das erst ab 18. Gleichzeitig will die Regierung aber die Jugendvertrauensräte abschaffen. Das sind Jugendliche, die nur von den Lehrlingen und jugendlichen Beschäftigten gewählt werden und die Interessen der Jungen vertreten sollen. Ohne Jugendvertrauensrat haben die Jugendlichen keine eigene Vertretung mehr im Betrieb.
Angleichung von Betriebsräten
Die Angleichung der unterschiedlichen Rechte von ArbeiterInnen und Angestellten wurde bereits vom Parlament beschlossen. Die Regierung will nun die „Angleichung der Belegschaftsorgane (Betriebsräte)“. Diese sind aber bereits jetzt für ArbeiterInnen und Angestellte gleich. Es gibt keine Unterschiede, beide Gruppen haben die gleichen Rechte bei der Wahl von Betriebsräten.
Es ist zu befürchten, dass die Regierung „Angleichung“ sagt und „Zusammenlegung“ meint. Dann gibt es weniger Betriebsratsmitglieder – eine Schwächung der ArbeitnehmerInnen und ein Abbau der Mitbestimmung und der Demokratie!