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Überstundenfalle durch Corona-Zeitbuchung

BezieherInnen einer Überstundenpauschale befinden sich aufgrund der PZS Buchungsvorgaben in der Homeoffice-Zeit in einem Dilemma.

In der „Corona-Zeit“ wurde ja in vielen Dienststellen die Buchungsmöglichkeiten der Gleitzeit (ESS) eingestellt. D.h. es wurde unabhängig von der tatsächlichen Arbeitszeit immer die zu erbringende Wochenarbeitszeit automatisch gebucht, was auch vom PZS so vorgegeben/angeordnet wurde. Zum Teil haben jetzt jedoch BezieherInnen von Überstundenpauschalen das Problem, dass sie in dieser Zeit keine Überstunden machen bzw. buchen konnten. Also selbst diejenigen, die welche gemacht haben, konnten diese nicht im ESS buchen.

Wir haben nachgefragt, wie das heuer gehandhabt wird, wenn die MitarbeiterInnen die zu erbringenden Überstunden nicht leisten konnten.

Hier die Antwort vom PZS:

„Grundsätzlich haben MitarbeiterInnen bis Ende des Jahres die Möglichkeit die nicht erbrachten Überstunden einzuarbeiten. Sollte bis dahin der Rückstand nicht abgearbeitet werden können, so kann im nächsten Jahr mit dem/der jeweiligen Vorgesetzten ein bestimmter Zeitraum definiert werden, bis wann die noch nicht erbrachten Überstunden eingearbeitet werden bzw. gibt es auch die Möglichkeit die Auszahlung der ÜP für einen bestimmten Zeitraum auszusetzen. Einige MitarbeiterInnen haben bereits jetzt von sich aus um Aussetzung der ÜP-Auszahlung gebeten.“

Wie und ob MitarbeiterInnen, die in dieser Zeit tatsächlich Überstunden geleistet haben, diese nachweisen bzw. nachbuchen können, erfuhren wir leider nicht. Eventuell könnten sich ja hier die jeweiligen Vorgesetzten darum bemühen, unproblematische Lösungen für ihre MitarbeiterInnen zu finden.

Sollte es bei euch hierbei zu Problemen kommen, meldet das bitte bei uns. Eigentlich hieß es ja von Dienstgeberseite, dass niemand Nachteile durch die Corona-Pandemie am Magistrat hätte…