Seit den aktuellen Gerichtsentscheidungen vom Europäischen Gerichtshof ist auch dem Landesgesetzgeber klar, dass die alte Reparatur des Gehaltsrechts aus 2011 mit einem neuberechneten Vorrückungsstichtag gescheitert ist (weil eindeutig rechtswidrig, vgl. https://www.pv-maglinz.eu/vorrueckungsstichtag-etappensieg/ ).
Kurzer Rückblick: Das Gehalt richtet sich nach dem Vorrückungsstichtag. Nach der Änderung 2011 war es möglich, die Zeiten zwischen Ende der Schulpflicht und dem 18 Lebensjahr angerechnet zu bekommen und damit ein höheres Gehalt . Im Gegenzug wurde aber eine Vorrückung von 2 Jahren auf 5 Jahre verlängert und damit ein Null-Effekt herbeigeführt. Im Wissen, dass diese Regelung nicht halten wird, haben KollegInnen einen Antrag auf Neuberechnung des Vorrückungsstichtages gestellt und dabei beantragt, dass auch die erste Vorrückung schon nach 2 Jahren erfolgt. Beantragt wurde also die rechtmäßige Verbesserung des Gehalts im Wege des Vorrückungsstichtages (siehe https://www.pv-maglinz.eu/tipp-neuberechnung-des-vorruckungsstichtages ). Bis dato blieb der Dienstgeber gemeinsam mit dem Landesgesetzgeber untätig.
Landesregierung und Gewerkschaft verhandeln neues Gehaltssystem
Anders als beim Bund wird auf Landesebene über die Umsetzung der Gerichtsurteile verhandelt. Die Zielsetzung auf Dienstgeberseite ist aber allerorts die gleiche: es darf den Dienstgeber nichts kosten.
Durch ein neues Schema sollen die bestehenden MitarbeiterInnen ohne Gehaltsverlust in die neue Reparaturregelung überführt werden. Beabsichtigter Ablauf der Landesregierung: der bisherige Brutto-Bezug wird im Zuge der Änderung gleich bleiben („Überleitung“) und die nächste Vorrückung soll sich nach dem alten Vorrückungsstichtag nicht verspäten. Dabei werden aber keine zusätzlichen Zeiten vor 18 angerechnet. Auch bei den Zeiten in der Privatwirtschaft will der Gesetzgeber keine verbesserte Anrechnung. Der Name Vorrückungsstichtag soll durch den Begriff „Besoldungsdienstalter“ ersetzt werden und damit soll alles „repariert“ sein.
Im Ergebnis soll es wieder ein Nullsummenspiel werden – mit vielen bürokratischen Begleitregelungen. Offen ist die Frage der Nachzahlung für die zumindest letzten 3 Jahre, in denen nach bisherigem rechtswidrigem Gehaltsschema zuwenig bezahlt wurde; Beispiel: Gärtnerin mit Gärtnerlehre vor 18 sollte die Zeit angerechnet bekommen. Dienstgeber hat das nicht angerechnet und nach der neuen Reparaturbestimmung würde sich finanziell praktisch nichts ändern. Was aber ist mit den vergangenen drei Jahren, in denen die Anrechnung nach Gerichtsurteil anzurechnen war? Nach Auffassung der Gewerkschaftsjuristen muss es hier Nachzahlungen geben. Das Land sieht das anders, ohne eine konkrete Begründung liefern zu können.
Derzeit haben wir den Verjährungsverzicht des Dienstgebers und es können keine Ansprüche verloren gehen. Je nachdem, wie das neue Gesetz dann ausschauen wird, ergeben sich gewerkschaftlich notwendige Maßnahmen. Alle Schritte stehen offen und wenn in den Verhandlungen nichts weitergeht, werden die rechtlichen Chancen auch zu nutzen sein.
Alle künftig neu eintretenden KollegInnen werden jedenfalls von den Änderungen betroffen sein. Pluspunkt: verbesserte Anrechnung von Zeiten in der Privatwirtschaft, Nachteil: das Land will eine zusätzliche Gehaltsstufe „Null“ (= schlechtere Gehaltsstufe als die derzeitige Gehaltsstufe 1) einführen und so mögliche Vorteile reduzieren. Auch hier verhandeln wir für die kommende Generation der Gemeindebediensteten.
Schließlich soll niemand Nachteile aus den unzähligen Reparaturpannen des Landesgesetzgebers erleiden. Dafür stehen wir als Gewerkschaft, Personalvertretung und Betriebsräte der Gesellschaften.